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AGB Pitz Alpine Glacier Trail

In weiterer Folge wird die Veranstaltung Pitz Alpine Glacier Trail
mit PAGT abgekürzt.

1. Anwendung – Geltung
Der PAGT ist eine Veranstaltung des Tourismusverband Pitztal, Unterdorf 18, 6473 Wenns. Die aktuellen Änderungen des AGB werden immer auf der Veranstaltungsseite im Internet aktuell gehalten. Sie sind in ihrer, bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung, Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.

2. Trailstrecken – Charakter
Die unterschiedlichen Streckenverläufe befinden sich im hochalpinen Gelände. Teilweise befinden sich Streckenabschnitte auf über 3.000 m und in schlecht erreichbarem Gelände. Vor allem die P105, P90, P60, P45-Glacier und P45-Rifflsee Bewerbe sind extrem lange und hochalpine Trails. Alle Trails haben einen ausgesprochenen Erlebnischarakter und garantieren ein Abenteuer in den Bergen. Teilnehmer, die an dieser Veranstaltung teilnehmen, sind sich bewusst, dass sie ein größeres Risiko eingehen. Jeder Teilnehmer muss unter anderem Trittsicherheit und Schwindelfrei sein.

3. Leistungen des Veranstalters und die Eigenverantwortung der Teilnehmer
Der Veranstalter stellt den Teilnehmenden folgende Infrastruktur zur Verfügung:

  • Markierte Laufstrecke
  • Verpflegung (unterwegs und im Ziel)
  • Sanitätsdienst und Bergrettung auf der Strecke und um Ziel
  • Information während des Rennens über Streckenänderungen aufgrund alpiner Gefahren (Wetterumsturz, usw)

Die Teilnehmer des PAGTs sind sich bewusst, dass diese Veranstaltung sehr hohe Anforderungen an den Teilnehmenden stellt. Mit diesem Wissen erfolgt der Start beim PAGT auf eigene Verantwortung. Dazu gehören die Kenntnisse über den eigenen Gesundheits- und Trainingszustand und die Ausrüstung. Somit sind die Teilnehmer in der Lage den Lauf abzubrechen, sobald dieser zu einem gesundheitlichen Risiko werden zu droht. Den Anweisungen des Veranstalter und seinem bevollmächtigten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstalter und sein bevollmächtigtes Personal können jederzeit einen Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen und/oder disqualifizieren. Dies gilt vor allem wenn die eigene Sicherheit oder die der anderen Teilnehmer gefährdet ist. Eine Rückerstattung des Startgeldes ist nicht möglich.

Nachdem diese Veranstaltung in teils unberührter Natur stattfindet, ist das deponieren von Abfällen in der freien Natur verboten. Auch sonst wird ein umweltgerechtes Verhalten vorausgesetzt. Bei gesundheitlichen Problemen oder bei Unfällen von anderen Teilnehmern wird verlangt, dass Erste Hilfe geleistet wird.

4. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das dafür vorgesehene Onlineformular. Der Teilnehmer gilt verbindlich angemeldet, wenn nach erfolgter Onlineanmeldung der Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen beim Veranstaltungskonto eingelangt ist.

Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit von 1.000 Startern fest. Anmeldungen die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

Bei Nichtantritt eines gemeldeten Teilnehmers, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr oder Zusendung des Startpaketes. Das gleiche gilt, falls ein Teilnehmer vorm Start den Veranstalter informiert, dass er nicht starten wird.

Die Teilnahme ist für minderjährige Personen (unter 18) nicht möglich.

5. Anforderungen und Gesundheit
Für die Teilnahme an dem P105, P90, P60, P45-Glacier und P45-Rifflsee Bewerb sind ein ausgezeichneter Trainingszustand (physischer und psychischer Art) unbedingt notwendig. Weiters muss der Teilnehmer über ein ausgeprägtes Orientierungsvermögen verfügen. Der Veranstalter empfiehlt allen Teilnehmern eine Akklimatisation von mehreren Tagen auf über 1.700 m.

6. Ausrüstung
Im Gebirge können sich die Wetterbedingungen rasch ändern. Ein Temperaturabfall bis unter den Gefrierpunkt mit Schneefall und/oder ein plötzliches Unwetter sind oberhalb von 2.000 m ü. M. jederzeit möglich. Für die unterschiedlichen Bewerbe wird folgende Pflichtausrüstung vorgeschrieben und kontrolliert.

Weiters wird für alle Bewerbe empfohlen:
Sonnencreme und Sonnenbrille, Schirmmütze, Stöcke und min. 500 ml Wasser (P15/30)

7. Durchführungssicherheit
Der Veranstalter sichert dem Teilnehmer eine höchstmögliche Durchführung zu. Die dazu notwendigen Maßnahmen werden aufgrund der äußeren Bedingungen durchgeführt. Der Veranstalter ist berechtigt, kurzfristig und ohne Startgeld-Rückerstattung:

a) Streckenänderungen vorzunehmen;
b) das Rennen zu unterbrechen und wieder fortzusetzen;
c) das Rennen abzubrechen bzw. gar nicht zu starten.

Bei Nichtantreten, Ausfall der Veranstaltung oder Unterbrechung durch höhere Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Organisationsgebühr.

8. Streckenkenntnisse/-schluss und Verkehrsregelung
Nachdem äußere Witterungseinflüsse die Streckenmarkierung unkenntlich machen können (Verwehungen von Markierungen durch Wind, Verwischungen der Markierungen durch Regen, usw.) ist ein eingehendes Studium der Strecke für den Teilnehmer unabdingbar. Die Teilnehmenden müssen in der Lage sein, die Trails anhand der Karte zu finden. Für die einzelnen Streckenabschnitte gibt es einen Zeitplan, der mit letztmöglichen Durchgangszeiten versehen ist. Teilnehmer, welche nach dieser Durchgangszeit einlaufen, werden durch dafür befugte Personen aus dem Rennen genommen. Dort wo die Strecke öffentliche Wege und Straßen kreuzt sind die Verkehrsregeln einzuhalten.

9. Medizinische Betreuung, Sanität
Entsprechend dem Charakter der Trailstrecken beschränkt sich der Sanitätsdienst auf das Coaching und die medizinische Betreuung der Teilnehmenden. Der Sanitätsdienst hat das Recht, Teilnehmende welche Gefahr laufen, sich gesundheitlich zu schädigen, für eine bestimmte Zeit oder endgültig aus dem Rennen zu nehmen. Bei Unfällen oder ärztlich verordneten Rennausschlüssen gehen die Versorgungs- und Evakuationskosten durch die zivilen Rettungsdienste zu Lasten des Teilnehmenden.

10. Startnummer
Die Startnummer ist persönlich und gut sichtbar zu tragen. Sie berechtigt zum Zutritt zu Verpflegung, Sanitäts-, Schlafräumen, Duschen und Gepäckabgabe.

11. Lagerung des Gepäcks
Diverse Ausrüstungen können in der Ziellabe deponiert werden. Diese müssen spätestens 30 Minuten vor dem Start in der Ziellabe abgegeben werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aufbewahrung der Ausrüstungsgegenstände (z.b. Rucksack, Schuhe, Bekleidung, usw)

12. Fundgegenstände
Fundgegenstände sind während dem Rennen bei der Informationsstelle abzugeben oder abzuholen. Sie können nicht aufbewahrt bzw. nachgesandt werden.

13. Proteste
Diese sind schriftlich bei Bezahlung von EUR 60.00, spätestens eine Stunde nach Zielankunft beim Veranstalter abzugeben.

14. Disqualifikation
Disqualifiziert wird, wer die Laufstrecke verlässt, das Reglement nicht befolgt, sich unsportlich verhält.. Über die Disqualifikation entscheidet der Veranstalter endgültig.

15. Datenschutz
Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer der Veröffentlichung von Name, Vorname, Jahrgang, Wohnort und Nationalität in den Start- bzw. Ranglisten und der Laufzeit des Events ein. Diese Einwilligung gilt für die Veröffentlichung im Internet, in Printmedien, im TV/Teletext, bei Speaker-Durchsagen sowie für den Aushang von Start- bzw. Ranglisten während des Events.
Die bei der Anmeldung von den Teilnehmern angegebenen Daten werden gespeichert und dürfen vom Veranstalter vertraulich an Sponsoren & Partner weitergegeben werden.
Wenn Sie bei der Anmeldung zugestimmt haben, dass Ihre Daten in der Ergebnisliste an die ITRA, UTMB & DUV weitergegeben werden, erhalten diese folgende Daten von uns: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Laufzeit, Nationalität
Die im Zusammenhang mit dem PAGT gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im Internet, in Printmedien sowie im TV verwendet werden.
Der Veranstalter behält sich vor, sofern sich die Teilnehmenden nicht schriftlich dagegen aussprechen, die genannten Personalangaben für Marketingzwecke zu verwenden.

16. Haftungsausschluss
Mit der Onlineregistrierung anerkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge AGB genannt).

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wegen dem Veranstalter zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.

Der Teilnehmer ist bereit, sich Ausrüstungskontrollen zu unterziehen, die zur Feststellung der Pflichtausrüstung dienen. Diese Kontrollen werden vom Veranstalter angekündigt und vollzogen. Der Teilnehmer kennt und akzeptiert vollumfänglich die Teilnahmebedingungen und das gültige Reglement. Er erklärt ausdrücklich, dass er alle darin enthaltenen Regeln, Vorschriften und Bedingungen vollständig gelesen und verstanden hat.Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko und dass er ausreichend gegen Unfälle (auch im Ausland) versichert ist.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme am PAGT. Der Teilnehmer hat seinen Gesundheitszustand überprüft und sichert dem Veranstalter zu, dass es gegen diese Teilnahme am PAGT keine gesundheitlichen und konditionellen Bedenken gibt. Weiters hat der Teilnhemer selbst für die einwandfreie Ausrüstung laut diesem AGB zu sorgen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.

17. Bestätigung
Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmer ausdrücklich:

a) den Charakter der Trailstrecken sowie die damit verbundenen größeren Risiken dieser Veranstaltung zu kennen;
b) als Teilnehmender des PAGT Trittsicherheit, Schwindelfreiheit sowie einen ausgezeichneten Stand bezüglich Training und Gesundheit zu haben;
c) dass sie in der Lage sind die Wetterentwicklung im Hochgebirge einzuschätzen und das Verhalten dementsprechend anzupassen;
d) sich der extrem hohen Eigenverantwortung bezüglich Gesundheitszustand, Trainingsstand und Ausrüstung bewusst zu sein;
e) die Laufstrecke studiert zu haben;
f) die Ablehnung jeglicher Haftung des Veranstalters gegenüber Teilnehmenden akzeptiert;
g) das Reglement zu kennen und zu befolgen.

Stand 2018